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Kosten

Ich biete biete tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Beratung für Menschen ab 18 Jahren an. Es besteht eine Zulassung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung, sodass die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen erfolgen kann.  

Falls Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, können Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung informieren, ob diese eine Psychotherapie finanziert. Ich rechne in diesem Fall nach der GOÄ/GOP  Satz ab. 

Auch wenn Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt die GOÄ/GOP. Hierbei müssen keine weiteren Formalien beachtet werden, es entstehen daher auch keine Wartezeiten und behandlungsrelevante Informationen werden nicht an Ihre Krankenversicherung übermittelt. Dies ist ggf. für Sie relevant, falls Sie planen zu einem späteren Zeitpunkt eine private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Therapiekosten, die von der Krankenversicherung nicht übernommen werden, gelten als außergewöhnliche Belastungen und können u.U. steuerlich abgesetzt werden.

Bitte beachten Sie, dass im Falle von kurzfristigen Terminabsagen < 48 Stunden (bei Terminen am Montag spätestens am vorhergehenden Freitag) oder Terminversäumnis eine Ausfallgebühr anfällt. 

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