Kosten
Ich biete biete tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Beratung für Selbstzahler*innen, im Kostenerstattungsverfahren sowie für Privatpatient*innen ab 18 Jahren an. Es besteht keine Zulassung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung.
Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen kann nach Antragstellung im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie vergeblich bei mehreren kassenärztlich tätigen Psychotherapeut*innen einen Therapieplatz angefragt haben oder die Wartezeit für einen Psychotherapieplatz über drei Monate beträgt. Über den konkreten Ablauf informiere ich Sie gern bei einem Erst- und Informationsgespräch.
Falls Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind, können Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung informieren, ob diese eine Psychotherapie finanziert. Ich rechne in diesem Fall nach der GOÄ/GOP mit 2,3fachem Satz ab.
Auch wenn Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt die GOÄ/GOP. Hierbei müssen keine weiteren Formalien beachtet werden, es entstehen daher auch keine Wartezeiten und behandlungsrelevante Informationen werden nicht an Ihre Krankenversicherung übermittelt. Dies ist ggf. für Sie relevant, falls Sie planen zu einem späteren Zeitpunkt eine private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Therapiekosten, die von der Krankenversicherung nicht übernommen werden, gelten als außergewöhnliche Belastungen und können u.U. steuerlich abgesetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass im Falle von kurzfristigen Terminabsagen < 48 Stunden (bei Terminen am Montag spätestens am vorhergehenden Freitag) oder Terminversäumnis eine Ausfallgebühr in Höhe des Stundensatzes anfällt.